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14. Januar
Professor
Wusstest Du,
dass man seine Schulden nicht in unbestimmter Anzahl an Münzen begleichen darf?

Wahrscheinlich hat sich jeder dieses Szenario schon einmal vorgestellt: Man steht an der Kasse und will mit einem Sack voll Kleingeld bezahlen. Doch niemand ist verpflichtet die Annahme von über 50 Münzen (egal welchen Wertes) zu akzeptieren. Dies ist im §3 MünzG (Annahme- und Umtauschpflicht) geregelt. Nur Bundeskassen und die Bundesbank sind verpflichtet, Münzen in jeder Zahl und jeden Wertes anzunehmen oder umzutauschen.

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