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10. Dezember
Professor
Wusstest Du,
dass man ein defektes Gerät aufschrauben darf, ohne seine Gewährleistungsansprüche zu verlieren?

Überall findet man Sicherheitssiegel auf Geräten aller Art, die darauf hinweisen, dass bei einem Durchtrennen die Garantie erlischt. Es mag sein, dass ein Hersteller seine freiwillige Garantie verweigert. Doch die gesetzliche Gewährleistung gegen den Verkäufer besteht dennoch weiterhin. Bevor man ein defektes Gerät zurück gibt, darf man selbst hineinschauen und es inspizieren, bevor es dem Verkäufer vorgelegt wird. Ein Garantiesiegel spielt dabei keine Rolle. Selbst wenn ein Verkäufer die Rücknahme verweigern würde, bleibt einem als Kunde der gesetzliche Anspruch. Nur wenn der Verkäufer handfest nachweisen kann, dass der Defekt durch das Aufschrauben verursacht wurde, was oft unmöglich ist, darf er die Gewährleistung ablehnen.

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