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23. Dezember
Professor
Wusstest Du,
dass man vor Verkehrskontrollen per Videoaufnahme gesetzlich geschützt ist?

Immer wieder steht die "Rennleitung" mit der Videokamera zum Beispiel auf Brücken und überwacht den Verkehr. Ungünstig für diejenigen Fahrer, die zu schnell unterwegs sind oder den Abstand nicht einhalten? Nein! Nach einem Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts, dem höchsten, deutschen Gericht, darf eine Verwertung von Videomaterial bei einer routinemäßigen Verkehrsüberwachung per Video nicht verwertet werden. Ausschlaggebend sind hier die Persönlichkeitsrechte der Verkehrsteilnehmer, die durch das Grundgesetz geschützt sind. Sollte man durch Videoüberwachung im Verkehr aufgezeichnet werden, kann man einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht, dass verletzt wird, durchsetzen und geltend machen. Eine weitere Auswertung des Videos zu Lasten des Fahrers ist dadurch nicht zulässig, weil zum Zeitpunkt der Aufnahme noch kein Tatbestand feststeht und man keine Möglichkeit hätte, sich der Aufzeichnung zu entziehen. Der Tatbestand wird schließlich erst durch das Video, und somit nach der Aufzeichnung vorgenommen. Vor Blitzern schützt aber dieses Urteil nicht, da beim Auslösen bereits der Tatbestand der Verkehrssünde begangen wurde.

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