Zufall Kalender... Kategorien Bestenliste Weiterempfehlen Vorschlag einreichen Gästebuch RSS-Feed
  einen Tag zurück Zurück Vor einen Tag vor
  Wusstest du, eingetragen am 14.01.2009
.
.dass man seine Schulden nicht in unbestimmter Anzahl an Münzen begleichen darf?
.
.
Wahrscheinlich hat sich jeder dieses Szenario schon einmal vorgestellt: Man steht an der Kasse und will mit einem Sack voll Kleingeld bezahlen. Doch niemand ist verpflichtet die Annahme von über 50 Münzen (egal welchen Wertes) zu akzeptieren. Dies ist im §3 MünzG (Annahme- und Umtauschpflicht) geregelt. Nur Bundeskassen und die Bundesbank sind verpflichtet, Münzen in jeder Zahl und jeden Wertes anzunehmen oder umzutauschen.
.
aus der Kategorie: Recht
close

Link zu Favoriten hinzufügen

Mister Wong Del.icio.us Tausendreporter Google Yahoo! Yigg Linkarena WebNews Blinklist Icio FolkDL

Hier kannst du diesen Link in die Browser-Favoriten hinzufügen.