Jeder kennt die gelben Schilder an Baustellenzäunen mit dem Aufdruck, dass das Betreten verboten sei und Eltern die Haftung für Ihre Kinder übernehmen. Diese Schilder dienen wohl eher der Abschreckung, denn eine allgemeine Rechtslage gibt es hierfür nicht. Eltern haften lediglich dann, wenn sie nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Einige Oberlandesgerichte haben entschieden, dass Eltern ihre Kinder nicht einmal dauerhaft beaufsichtigen müssen, um ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen.
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