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  Wusstest du, eingetragen am 09.03.2009
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.dass Fußgänger am Zebrastreifen keinen uneingeschränkten Vorrang haben?
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Viele Fußgänger wähnen sich im Recht, die bei grüner Ampel oder am Zebrastreifen blind die Straße überqueren. Aber ein Vorgangsrecht, analog zum Vorfahrtsrecht, haben Fußgänger in der Tat nicht. Stattdessen sind sie ebenso verpflichtet, auf Fehler anderer zu achten. Ein Gericht entschied, dass Fußgänger bei einem Unfall in Mithaftung genommen werden, sollten sie diese Pflicht versäumen.
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aus der Kategorie: Recht
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