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  Wusstest du, eingetragen am 29.04.2009
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.dass ein Arbeitsverhältnis nicht zwingend schriftlich festgehalten werden muss?
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Auch wenn es üblich ist, einen Arbeitsvertrag in schriftlicher Form zu verfassen und gegenseitig zu unterschreiben, geht es in der Tat auch völlig ohne. Es reicht eine mündliche Vereinbarung, um ein Arbeitsverhältnis zustande kommen zu lassen, ohne jegliche Unterschriften. Anders sieht es dagegen bei Kündigungen aus; diese sind ausschließlich in schriftlicher Form zulässig.
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aus der Kategorie: Recht
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