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  Wusstest du, eingetragen am 18.05.2009
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.dass der Bußgeldkatalog in der Starßenverkehrsordnung nicht ausnahmslos gilt?
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Der Bußgeldkatalog enthält die Beträge für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Doch die darin enthaltenen Beträge stellen lediglich einen Regelsatz dar, die von fahrlässiger Begehung ausgehen. Bei der Prüfung eines Einzelfalls können die Beträge in der Tat auch unterschritten werden, so dass man günstiger davonkommen kann.
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aus der Kategorie: Recht
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