Es gehört zur Sorgfaltspflicht eines jeden Fahrzeugführers, den Wagen zu verschließen, wenn man ihn verlässt. Ein nicht abgeschlossenes Auto reicht z.B. der Versicherung aus, um bei Diebstahl einen Schadenersatz wegen Fahrlässigkeit zu verweigern. Ein unverschlossenes Fahrzeug kann unter Umständen sogar abgeschleppt werden.
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