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  Wusstest du, eingetragen am 20.06.2009
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.dass Unwissenheit tatsächlich vor Strafen schützen kann?
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"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" So oft gehört und doch nicht ganz korrekt. In der Tat muss eine Straftat wegen Unwissenheit nicht zwangsläufig bestraft werden, sofern der Vorsatz für diese Tat fehle. Der Vorsatz würde schon dann entfallen, wenn ein Tatbestandsirrtum bestünde; also manche Umstände nicht bekannt seien. Gemäß §17 StGB handelt ein Täter ohne Schuld, wenn ihm bei der Begehung einer Tat die Einsicht fehlte, Unrecht zu tun und dieser Irrtum unvermeidbar war. Allerdings werden an die Unvermeidbarkeit hohe Ansprüche gesetzt.
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aus der Kategorie: Recht
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