Wusstest Du,
dass für ein parkendes Fahrzeug mit aufgeklebter Werbung nach 4 Wochen Gebühren für die Werbung anfallen?
Ein Werbeaufkleber auf einem Fahrzeug ist heute nicht mehr ungewöhnlich. Sollte man dieses Fahrzeug allerdings über 4 Wochen nicht bewegen und am Straßenrand oder der Parkbucht parken, muss man Gebühren für die Werbung entrichten. Nach vier Wochen käme das Fahrzeug einem Werbeplakat gleich, für dessen öffentliche Ausstellung ebenfalls gezahlt werden muss.
Kategorie: Recht
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