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  Wusstest du, eingetragen am 22.07.2009
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.dass ein überzogener TÜV und AU erst nach 2 Monaten geahndet wird?
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Ab dem Tag, an dem die Haupt- und Abgasuntersuchung des Fahrzeugs erlischt, handelt es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit. Nach dem Bußgeldkatalog wird eine Überziehung erst ab zwei Monaten geahndet. Ein Verwarngeld kann dennoch nach Ermessen verhängt werden.
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aus der Kategorie: Recht
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