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  Wusstest du, eingetragen am 10.08.2009
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.dass es eine "Sexpflicht" in der Ehe gibt?
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Nach dem bürgerlichen Gesetzbuch sind Ehepartner zu einer "ehelichen Lebensgemeinschaft" verpflichtet und somit auch zur sogenannten Geschlechtsgemeinschaft. Eine Verweigerung von Sex würde gegen ein Grundprinzip des Rechtsinstitut Ehe verstoßen. Rechtlich durchsetzen lässt sich ein Anspruch auf Sex aber kaum.
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aus der Kategorie: Recht
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