Ein Rettungswagen kann sich auf mehrere Weisen kenntlich machen. Zum einen durch die auffällige Farbe, dem Blaulicht und den lauten Martinshorn. Andere Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet einem Rettungswagen freie Fahrt zu gewährleisten, aber nur wenn Blaulicht und Martinshorn gleichzeitig angeschaltet sind. Nur diese beiden Signale Räumen den Einsatzkräften das sogenannten Wegerecht ein.
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