Es wird oft behauptet, man würde sich dem Schwarzhandel strafbar machen, sollte man Eintrittskarten vor den Kassen oder im Online-Auktionshaus verkaufen. Dies darf man ruhigen gewissen tun, sofern man nicht viele Karten in der Tasche zum Verkauf bereit hält und mit Absicht auf einen Gewinn handelt. Erst dann würde man einen gewerbsmäßigen Ticket-Verkauf durchführen, was verboten ist.
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