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  Wusstest du, eingetragen am 25.09.2009
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.dass Spiel- und Wettschulden nicht zwingend gezahlt werden müssen?
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Auch wenn Spielschulden Ehrenschulden sind, gibt es keine rechtliche Pflicht Schulden, die beim Glücksspiel oder bei Wetten entstanden sind, zu begleichen. Würde man sich weigern hätte auch man auch vor Gericht kein Nachsehen. Spielschulden sind rechtlich nicht verbindlich. Eine Klage hätte keinen Erfolg. Allerdings ist öffentliches Glücksspiel strafbar, wenn keine behördliche Genehmigung vorliegt.
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aus der Kategorie: Recht
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