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16. November
Professor
Wusstest Du,
dass Flaschenpfand nur bis 3 Liter greift und manche Hersteller auch 3001ml-Flaschen für den pfandfreien Verkauf herstellen?

Das Umweltministerium verlangt eine Pfandpflicht für alle Getränkeflaschen und Dosen mit einer einer Füllmenge von 0,1 bis 3,0 Liter. Dies macht zum Beispiel eine Flasche Supermarkt-Mineralwasser gleich doppelt so teuer. Um dieses Pfandsystem zu umgehen, hebeln viele Hersteller das Gesetz aus, und füllen Getränke in übergroßen Flaschen mit einer Füllmenge von 3,001 Litern ab. Somit muss kein Pfand mehr auf die Flasche erhoben werden. Ebenso macht diese magische 3-Liter-Grenze die 5l-Bierfässer pfandfrei.

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