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  Wusstest du, eingetragen am 24.11.2009
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.dass man bei Rückgabe einer mangelhaften Ware keine Gutschrift annehmen muss?
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Verkäufer denken natürlich nur an das eigene Geschäft. So wollen einige bei der Rücknahme einer mangelhaften Ware gerne mit einem Wert-Gutschein entschädigen und den Kunden zwingen erneut einzukaufen. Allerdings muss man dies nicht hinnehmen. Bei einer mangelhaften Ware hat man die Möglichkeit die Wandlung zu verlangen. Dann gelten nach §467 BGB Rücktrittsvorschriften, durch die dann die jeweilige Rückgabe der übergebenen Sachen angeordnet wird.
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aus der Kategorie: Recht
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