20. Dezember
Professor
Wusstest Du,
dass Mietwagen- und Taxifahrer von der Gurtpflicht befreit sind?

Autofahrer, die ihren Gurt nicht anlegen gehen nicht nur ein erhöhtes Risiko bei einem Unfall ein sondern riskieren zudem ein hohes Bußgeld. Die Gurtpflicht besteht laut Straßenverkehrsordnung allerdings nicht für Taxi- oder Mietwagenfahrer, die Personen befördern. Der Grund dafür liegt in der Sicherheit der Fahrer, die bei jeglichen Übergriffen durch Fahrgäste das Fahrzeug schneller verlassen können. Diese Ausnahme gilt übrigens auch für Busfahrer. Befindet sich allerdings kein Mitfahrer an Bord, muss auch der Fahrer den Gurt anlegen.