Nur wenn Polizei und Gericht zu dem Entschluss kommen, dass jemand ein dauerhaftes Alkoholproblem hat und generell unfähig ist, ein Fahrzeug zu fahren, dürfen Schritte eingeleitet werden, die ein Fahrverbot vorsehen. In diesem Fall braucht man jedoch nicht einmal Fahrrad zu fahren. Auch Fußgänger können auf die Weise ihren Führerschein verlieren. Handelt es sich jedoch um ein einmaliges Delikt, kann man nur für das Vergehen bestraft werden, das man im Rausch verbrochen hat (z.B. Missachtung der Verkehrsregeln oder Gefährdung).
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