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21. Januar
Professor
Wusstest Du,
dass man einen Anspruch auf versprochene Gewinne hat?

Jeder kennt die Schreiben in seinem Briefkasten, in denen man angeblich eine hohe Geldsumme oder sogar ein teures Auto gewonnen hat. Inzwischen scheint es, als ob niemand mehr diese Gewinne wahrnimmt und den Brief in den Papierkorb wirft. Doch seit dem 30.06.2000 hat man laut §661a BGB Anspruch auf Auszahlung eines Gewinns! Ob Gewinne allerdings eingetrieben werden können, ist eine andere Frage; schließlich trägt man das Vollstreckungsrisiko. So kann man selbst bei einem gewonnen Prozess auf den Gerichtskosten sitzen bleiben, falls der Versender zahlungsunfähig ist.

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