Wusstest Du,
dass bei einem Unfall eine Visitenkarte am Fenster des Geschädigten nicht ausreicht?
Falls man ein parkendes Auto am Straßenrand beschädigt, wägen sich viele in Sicherheit die vorsichtshalber eine Visitenkarte an die Scheibe des Geschädigten klemmen, um nicht als fahrerflüchtig zu gelten. Das reicht allerdings nicht aus! Man ist verpflichtet eine angemessene Zeit auf den Halter zu warten; in der Regel eine viertel Stunde. Trifft man ihn nicht an, ist man verpflichtet, seine Daten unverzüglich bei der Polizei zu hinterlassen. So ist es in der Straßenverkehrsordnung unter §34 festgelegt.
Kategorie: Recht
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