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  Wusstest du, eingetragen am 05.05.2009
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.dass selbst eine Ohrfeige für das eigene Kind strafbar ist?
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Seit dem Jahr 2000 gilt hierzulande ein Recht auf gewaltlose Erziehung. Es ist im §1631 Abs. 2 des BGB festgelegt. Aus diesem Grund würden sich manche Eltern strafbar machen, wenn sie dem eigenen Kind unter dem Vorwand der Erziehungsmaßnahme den Hintern versohlen oder ohrfeigen. Kinder sind gewaltfrei zu erziehen. Körperliche Bestrafungen sowie seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind nach dem BGB nicht erlaubt.
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aus der Kategorie: Recht
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