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  Wusstest du, eingetragen am 09.05.2009
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.dass man beim Reißverschlussverfahren stets bis unmittelbar vor dem Hindernis vorfahren muss?
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Sollte eine Fahrbahn wegfallen, verhält man sich keineswegs unmoralisch, wenn man sich bis zum Hindernis 'vordrängelt', um sich möglichst weit vorne einzuordnen. Im Gegenteil: Nur wer bis ganz ans Ende fährt und dort dem Reißverschluss-Verfahren folgt, verhält sich nach §7 der Straßenverkehrsordnung gesetztestreu.
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aus der Kategorie: Recht
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