Sollte eine Fahrbahn wegfallen, verhält man sich keineswegs unmoralisch, wenn man sich bis zum Hindernis 'vordrängelt', um sich möglichst weit vorne einzuordnen. Im Gegenteil: Nur wer bis ganz ans Ende fährt und dort dem Reißverschluss-Verfahren folgt, verhält sich nach §7 der Straßenverkehrsordnung gesetztestreu.
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