Wusstest Du,
dass man bei Bewerbungsgesprächen lügen darf?
In einem Gespräch zwischen zukünftigen Arbeitgeber und Bewerber dürfen nur zulässige Fragen gestellt werden, die auch wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Ohne Konsequenzen darf man jedoch bei einigen Fragen flunkern. Dies wären unter anderem die Frage nach dem eigenen Kinderwunsch bzw. einer anstehenden Schwangerschaft oder die eigene politische Grundhaltung. Solchen Fragen dürfen entweder verweigert oder sogar mit einer Lüge beantwortet werden.
Kategorie: Recht
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