Oft hat man das Verlangen im Laden die Ware aus dem Karton zu nehmen, um sie sich genauer anzuschauen. Und genauso oft versuchen Verkäufer im gleichen Zug den Kunden deswegen zum Kauf zu zwingen. Doch das darf er nicht. Es kann noch nicht einmal in den Geschäftsbedingungen festgelegt werden, dass man Verpackungen nicht öffnen darf, da dies eine unangemessene Benachteiligung des Kunden darstellt. So darf man ruhigen Gewissens eine Verpackung öffnen und die Ware betrachten. Natürlich kann man bei jeglichen Beschädigungen zu Schadenersatz verpflichtet werden.
Kategorie: Recht
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