25. Mai
Professor
Wusstest Du,
dass selbst Fahrschüler bei einem Unfall haftbar gemacht werden können?

In trügerischer Sicherheit wiegen sich die Fahrschüler, die annehmen, man würde bei einem Verkehrsunfall generell nicht haften müssen. Doch hätte ein Fahrschüler nach dem Stand seiner Fahrschul-Ausbildung einen Unfall vermeiden können, kann er nach Auffassung eines Oberlandesgerichts für diesen Unfall auch haftbar gemacht werden.