In trügerischer Sicherheit wiegen sich die Fahrschüler, die annehmen, man würde bei einem Verkehrsunfall generell nicht haften müssen. Doch hätte ein Fahrschüler nach dem Stand seiner Fahrschul-Ausbildung einen Unfall vermeiden können, kann er nach Auffassung eines Oberlandesgerichts für diesen Unfall auch haftbar gemacht werden.
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