Wusstest Du,
dass nicht nur die Polizei jemanden festnehmen darf, sondern jeder?
Wird ein Täter auf frischer Tat ertappt, ist unter bestimmten Umständen jedermann berechtigt, den Täter ohne jegliche richterliche Anordnung festzuhalten, sofern er der Flucht verdächtigt ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann. Allerdings muss es sich um eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) handeln. Falschparker oder Kaugummi-Ausspucker handeln nur ordnungswidrig. Hier gilt natürlich kein Festnahmerecht.
Kategorie: Recht
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