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  Wusstest du, eingetragen am 30.07.2009
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.dass notarielle Urkunden nicht der Wahrheit entsprechen müssen?
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Die Beurkundung durch einen Notar beweist, dass die aufgeführten Erklärungen, die die Urkunde enthält, vom Beteiligten stammt. Die inhaltliche Richtigkeit dieser Erklärungen wird dagegen nicht sichergestellt. Ein Notar kann noch nicht einmal für eine falsche Urkunde belangt werden.
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aus der Kategorie: Recht
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