Angeklagte vor Gericht haben das Recht zu lügen, bis sich die Balken biegen, ohne sich der Gefahr weiterer Sanktionen auszusetzen. Im Gegensatz zu den Angeklagten würden sich ausschließlich Zeugen und Sachverständige strafbar machen, sollten sie die Unwahrheit sagen, weil diese vereidigt werden können. Angeklagte können dies nicht.
|