Wer auf Stellensuche für einen neuen Arbeitsplatz ist, hat vorerst mit erheblichen Kosten zu rechnen. Darunter fallen Bewerbungsmappen, Fotos, Druckkosten und natürlich Anfahrtskosten. Diese Kosten fallen anfangs auf den Bewerber zurück, können jedoch vom potentiellen Arbeitgeber erstattet werden. Der Stellenanbieter ist verpflichtet, für alle Aufwendungen des Bewerbers aufzukommen, sofern dies nicht vorab ausdrücklich ausgeschlossen wurde. In Fall eines Ausschlusses der Kostenübernahme übernimmt allerdings die Arbeitsagentur die Erstattung. Bewerbungskosten werden auch dann übernommen, wenn kein Arbeitsverhältnis zustande kommt.
Kategorie: Allgemein
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