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  Wusstest du, eingetragen am 13.08.2009
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.dass ein Taxi-Fahrer für zusätzliches Gepäck keine Extragebühren verlangen darf?
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Ob Koffer, Kinderwagen oder Rollstühle. Ein Taxifahrer ist verpflichtet diese Gegenstände unentgeltlich zu befördern, sofern diese sicher im Wagen verstaut werden können. Ausgenommen sind lediglich Dinge, die das Taxi beschmutzen oder beschädigen können. Auch ist kein Aufschlag zu entrichten, sollte man mit einem Großraumtaxi befördert werden. Erst bei mehr als 4 Personen in einem Großraumtaxi kann ein Zuschlag verlangt werden.
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aus der Kategorie: Recht
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