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  Wusstest du, eingetragen am 09.09.2009
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.dass man auch mit einem Wunschnamen unterschreiben darf?
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Ob eine Quittung oder eine Hotelbuchung. Die Wirksamkeit von Verträgen hängt nicht davon ab, ob die Unterschrift mit dem Namen im Personalausweis übereinstimmt. Solange keine falsche Identität vorgetäuscht wird, durch die Unterschrift kein Schaden verursacht wird und eine ernsthafte Vertragsabsicht besteht, darf man gewissenlos mit "Micky Maus" oder "Superman" unterschreiben.
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aus der Kategorie: Allgemein
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