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  Wusstest du, eingetragen am 12.09.2009
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.dass ein Gewinn trotz ausgeschlossenem Rechtsweg eingeklagt werden kann?
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"Der Rechtsweg ist ausgeschlossen." So oft findet man diesen Satz unter Kreuzworträtseln oder anderen Gewinnspielen. Aber ausgeschlossen ist hier nichts. Die Einschaltung von Rechtsmitteln kann nicht einseitig ausgeschlossen werden. So hätte man trotzdem Erfolgschancen, wenn man versucht den nagelneuen Wagen einzuklagen, den man angeblich gewonnen hat.
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aus der Kategorie: Recht
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