Oft werden bei Werbepost aber auch serösen Schreiben Rückumschläge oder Karten beigelegt, die mit der Aufschrift "Bitte freimachen" versehen sind. Das ist jedoch keine zwingende Aufforderung, sondern eine Bitte. Einen solche Sendung muss nicht vom Absender frankiert werden. Sollte keine Briefmarke aufgeklebt werden, muss der Empfänger die Versandkosten übernehmen. Es bleibt die freie Entscheidung, ob man selbst die vollen Versandkosten übernimmt oder nicht. Bei einer nicht ausreichenden Frankierung übernimmt der Empfänger den Differenzbetrag der für die Postsendung anfallenden Versandkosten.
Kategorie: Recht
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