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  Wusstest du, eingetragen am 03.11.2009
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.dass man mit einem Hinweiszettel auch im absoluten Halteverbot parken kann?
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Jeder Autofahrer kennt das Problem: Keine Parkplätze und ein Halteverbot entlang der gesamten Straße. Es plagt einem die Gewissensfrage, ob man seinen Wagen dort abstellt oder es doch lieber sein lässt. Dabei kann man sich mit einer einfachen Notiz aus der Affäre ziehen. Auf dem Zettel, den man gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platziert, muss der aktuelle Aufenthaltsort und eine Telefonnummer zu lesen sein. Darauf müssen Politessen nämlich angemessen reagieren und gegebenenfalls den Fahrer aufsuchen, bevor ein Abschlepper gerufen wird. Natürlich muss man sich in unmittelbarer Nähe befinden und in der Lage sein den Wagen nach Aufforderung unverzüglich entfernen zu können.
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aus der Kategorie: Recht
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