Die unscheinbaren Getränke unterliegen als die einzigen Lebensmittel in Deutschland der Anerkennung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Die Mineral- und Tafelwasserverordnung schreibt hierzu die unterschiedlichen Mineralwasser-Begriffe, Inhaltsstoffe und die Behandlung des Wassers vor. Weil durch herkömmliches Leitungswasser ein Substitut zum Mineralwasser existiert, fällt es auch nicht in die Kategorie Grundnahrungsmittel und wird dementsprechend mit 19% statt mit 7% Umsatzsteuer besteuert. Somit könnte man Mineralwasser als Luxuslebensmittel bezeichnen.
Kategorie: Essen & Trinken
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