Wenn der Pfandautomat beim Füttern mit Pfandflaschen seinen Dienst verweigert und selbst der Verkäufer deformierte Dosen oder PET-Flaschen nicht zurück nehmen will, hat man Anspruch auf die Rückgabe des Pfands. Ein Verkäufer ist verpflichtet jeden Pfand zurück zu nehmen, egal welche Form das Produkt hinterher hat. Voraussetzung ist natürlich, dass das Pfandlogo noch ausreichend sichtbar ist, um es als rückgabeberechtigt zu identifizieren, oder der Verkäufer diese Dosen und Flaschen auch verkauft hat. Im Endeffekt werden Pfandflaschen im Automaten zerdrückt oder verkleinert, bevor sie in einem großen Sack landen.
Kategorie: Recht
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